Methoden
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine systematische Ermittlung und Bewertung der Gefahren, denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Gegenstand der sachverständigen Bewertung ist, ob die durchgeführte Evaluierung dem Stand der Technik entspricht, ob sie vollständig ist und ob die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen geeignet und ausreichend sind.
Die Bewertung berücksichtigt die STOP-Reihenfolge (Substitution, Technik, Organisation, Personenbezug) und prüft, ob die jeweils höchste zumutbare Schutzebene gewählt wurde.
Prüfkriterien
- Vollständigkeit der Gefahrenermittlung
- Nachvollziehbarkeit der Risikobewertung
- Eignung und Hierarchie der Schutzmaßnahmen (STOP)
- Aktualität bei baulichen, technischen oder organisatorischen Änderungen
- Verbindung zu Unterweisungen, Betriebsanweisungen und Aufsicht