Gutachten
Privatgutachten
Privatgutachten dienen der Vorbereitung, Begleitung oder Vermeidung gerichtlicher Verfahren. Sie werden im Auftrag von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen erstellt.
Im Rahmen von Privatgutachten werden Unfallabläufe rekonstruiert, Ursachen analysiert und die Einhaltung der Regeln der Technik sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften überprüft. Auf Wunsch erfolgt auch eine Bewertung der Vermeidbarkeit und eine Einschätzung zumutbarer Schutzmaßnahmen.
Für eine belastbare Vorabklärung ist eine kurze Darstellung des Sachverhalts und eine erste Übersicht der verfügbaren Unterlagen hilfreich. Das Honorar wird vorab vereinbart. Bei erkennbarer Unverhältnismäßigkeit zum Verfahrensinteresse erfolgt eine Warnung und Aufklärung vor Beauftragung.
Arten der Bearbeitung
- Ausführliche schriftliche Privatgutachten
- Befundaufnahmen vor Ort, einschließlich Spurensicherung und Dokumentation
- Stellungnahmen und Kurzgutachten ohne Vollgutachten
- Beratung im Vorfeld eines Gutachtens als Teil des Gutachtensprozesses
- Zweitgutachten zu bestehenden Gutachten