Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Jörg Lemmerer EUR ING

Gutachten

Gerichtsgutachten

Im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden werden Gutachten im Fachgebiet Technisches Unfallwesen und Arbeitsschutz erstattet. Grundlage ist die Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste des Bundesministeriums für Justiz.

Gerichtsgutachten werden nach den Vorgaben des beauftragenden Organs erstattet. Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG).

Bei drohender Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Gebühren zum Wert des Streitgegenstandes oder zur Höhe eines Kostenvorschusses besteht eine Warn- und Aufklärungspflicht gemäß 25 Abs 1a und 52 Abs 1 GebAG. Diese wird im laufenden Verfahren aktiv wahrgenommen.

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